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Widerspruchsfrist einhalten
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sobald die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid:
- VdK VP Muster Widerspruch.pdf (174.8 KB, PDF-Datei)
Klagefrist einhalten
Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sobald die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch:
- VdK VP Muster Klage Widerspruchsbescheid .pdf (313.0 KB, PDF-Datei)
Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.