Sozialverband VdK - Kreisverband Südpfalz
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Ablauf des Verwaltungsverfahrens

Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Nachdem bei den zuständigen Trägern der Sozialverwaltung ein Antrag gestellt wurde, ermittelt die Behörde die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Dazu werden oft Stellungnahmen von behandelnden Ärzten oder sonstige Auskünfte eingeholt.
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Monate wird ein Bescheid erteilt .

Fristen und Rechtsbehelfe
Wird in dem Bescheid ein Antrag abgelehnt, bleibt eine Frist von einem Monat um Widerspruch einzulegen. Hat der Widerspruch Erfolg, wird ein sogenannter Abhilfebescheid erteilt. Bleibt hingegen der Widerspruch nach erneuter Überprüfung ohne Erfolg, wird ein Widerspruchsbescheid erteilt. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage bei dem zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Die Monatsfrist gilt ab Eingang der Bescheide bei uns. Wir prüfen den Bescheid und legen bei hinreichender Erfolgsaussicht den Rechtsbehelf bzw. das Rechtsmittel ein. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig kontaktieren, da keine gesonderte Fristüberwachung durch uns erfolgt.

Verfahrensdauer
Widerspruchsverfahren haben eine Dauer von etwa 6 bis 12 Monaten. Klageverfahren haben eine Dauer von etwa 1 bis 2 Jahren.

Kosten und Schriftverkehr
Letztlich finanziert die Solidargemeinschaft der Mitglieder das Verfahren. Wir sind deshalb zu sparsamer Haushaltsführung verpflichtet und halten unseren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich. Dies bedeutet, dass während der Bearbeitung im Regelfall keine Zwischenmitteilungen erfolgen und wir Ihnen auch nicht den gesamten Schriftverkehr in Ablichtung zur Verfügung stellen können. Wichtige Unterlagen senden wir selbstverständlich an Sie weiter.

Ihre eigene Mithilfe ein Schlüssel zum Erfolg
Oftmals setzen uns Behörden und Gerichte feste Fristen zur Stellungnahme, in denen wir uns für Sie beispielsweise zu dem Ergebnis eines Gutachtens äußern können. Verstreicht die Frist ungenutzt, wird nach Lage der Akten entschieden. Verspätet vorgebrachte Argumente können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

Daher gilt:
Wenn wir Sie in solchen Fällen um Ihre Mitwirkung bitten, ist es wichtig, dass Sie hierauf fristgerecht und ausführlich antworten. Ohne Ihre Mithilfe können wir Sie nicht wirkungsvoll vertreten. Sie erleichtern uns überdies die Arbeit, wenn Sie uns die angeforderten Unterlagen bereits kopiert übersenden.

Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen bitten wir Sie des Weiteren, von Eingangsfragen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

Hausbesuche werden von uns nicht durchgeführt!

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