Bitte beachten Sie, dass
Beratungen nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich sind.
Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts
und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Wenn
es sein muss, gehen wir für Sie sogar bis vor das
Bundessozialgericht!
Dies erstreckt sich auf folgende Rechtsgebiete:
Arbeitsförderung (SGB III)
Krankenversicherung (SGB V)
Rentenversicherung (SGB VI)
Unfallversicherung (SGB VII)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
Schwerbehindertenrecht (SGB IX)