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Entscheidung des Bundessozialgerichts, 23. 7. 2014
VdK begrüßt heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts
Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige haben Anspruch auf vollen Sozialhilfesatz
"Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist ein positives Signal für rund 40.000 Menschen in Deutschland, die eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sind und nicht in einer Partnerschaft leben. Sie erhalten künftig den vollen Hilfesatz, wie es auch der VdK gefordert hat", kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, das heutige Urteil des Bundessozialgerichts. Das Bundessozialgericht hatte klargestellt, dass Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen, die erwerbsunfähig und volljährig sind, bei einem gemeinsamen Haushalt der volle Sozialhilfesatz zusteht, wenn sie nicht in einer Partnerschaft leben. Entscheidend sei nicht, ob ein Haushalt allein geführt werde. Es reiche, wenn ein Haushalt gemeinsam geführt werde, beispielsweise mit einem Elternteil.
"Zukünftig werden damit Menschen mit Behinderung in Wohngemeinschaften oder im elterlichen Haushalt lebende erwachsene Menschen mit Behinderung nicht mehr benachteiligt", so die VdK-Präsidentin.
verantwortlich: Cornelia Jurrmann
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