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Jahreshauptversammlung des Ortsvereins Warburg

Warburg (v.R.)

VdK-Versammlung Warburg 2014

© Wolfgang von Raedern

Die Mitglieder im VdK-Ortsverband zogen am Freitagnachmittag in der Hüffertkapelle Jahresbilanz. Im Mittelpunkt der Versammlung standen die Mitgliederehrungen langjähriger und treuer Mitglieder und ein Vortrag über die Patientenverfügungen, den die Rechtsanwältin und Notarin Monika Kriwet aus Borgentreich referierte.  Die Ehrungen  nahmen der Ortsverbandsvorsitzende Heinz-Jürgen Dorstewitz und der Kreiskassierer im Sozialverband des Kreises Höxter Ulrich Schwarte vor. Seit 40 Jahren ist Johanna Zeiske  Mitglied im VdK-Sozialverband und wurden mit einer goldenen Nadel, die die Ziffern 40 trägt und einer Urkunde geehrt. 15 Jahre weniger ist Wolfgang von Raedern treues Mitglied im Ortsverband Warburg und wurde mit der goldenen Ehrennadel mit einer 25 ausgezeichnet. Für 10-jährige Mitgliedschaft wurden Gisela Even und Ingrid Wolf mit silbernen Ehrennadeln und Urkunden geehrt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Auszeichnungen für Hermann Wagner, der seit 25 Jahren Mitglied ist und für Elisabeth Austermühle,  Ellie Dolle, Margret Gebel, Helga Herbold-Suermann, Gerda Nietz, Ursula Timmer, Angela Wieners, Günter Habermeier, Manfred Meier, Reinhard Nutt, Heinz Temme und August Wegener die alle seit 10 Jahren Mitglied im größten deutschen Sozialverband sind, nachgeholt. In Ergänzungswahlen bestimmten die 60 anwesenden Mitglieder Werner Leifels und Marie-Luise Sohnemann zu neuen Kassenprüfern.
In seinen Grußworten berichtete der Kreiskassierer Ulrich Schwarte, dass die Mitgliederzahlen im VdK immer stärker steigen. Inzwischen ist die 3000 Mitglieder Rate im Kreisverband überschritten  Dem südlichen Kreis gehören über 1700 Mitglieder an, während es im nördlichen Kreis etwa 1300 sind. Dem Warburger Ortsverband gehören 354 Mitglieder an, die meisten Anmeldungen kommen von Mitgliedern zwischen 45 und 55 Jahren, fügte Ulrich Schwarte an. Wie wichtig die Patientenverfügungen und Versorgungsvollmachten sind damit  das Gericht nicht einen Betreuer stellen muss,  zeigte die Notarin Monika Kriwet in ihrem Referat auf.  Sie erklärte auch, was in den Verfügungen stehen muss und dass die Verfügungen eine notarielle Beglaubigung benötigen, damit alle Wünsche, wie Vermögen, ärztliche Betreuungen und vieles der Patienten, die nicht mehr für sich selbst entscheiden können durch den Betreuer seiner Wahl erfolgen können ohne das ein Betreuer vom Gericht gestellt werden muss. Anträge gibt es bei den Rechtsanwälten bei den Betreuungsstellen des Kreises Höxter und beim VdK, der in seinen beiden Geschäftsstellen hilfreiche Unterstützung leistet.

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