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Dafür setzen wir uns ein !
Der Sozialverband VdK setzt sich auch durch Einflußnahme und Mitgestaltung bei der Sozialgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene für seine Mitglieder ein.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel wenn...
- Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist,
- Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind,
- Ihr Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen abgelehnt worden ist,
- Sie um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kämpfen müssen,
- Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld durchsetzen wollen.
Hier werden wir für Sie tätig:
- Deutsche Rentenversicherung
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Versorgungsverwaltungen (Landratsämter)
- Integrationsämter
- Berufsgenossenschaften
- Sozialgerichte
- Sozialämter
- Agenturen für Arbeit
- Jobcenter