Seiteninhalt
Barrierefreiheit
Die VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit bietet praktische Hilfe, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie berät zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit.
Jeder Mensch kann von heute auf morgen von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen sein. Plötzlich ist das Verlassen der Wohnung schwierig, ebenso wie Auto fahren oder das Zurechtfinden in der Umgebung. Wenn es darum geht, Wohnräume barrierefrei umzugestalten und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verwirklichen, berät Sie die VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen größtmögliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Fachstelle für Barrierefreiheit
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt/Main
Telefon: 0 69 / 71 40 02 - 58
Telefax: 0 69 / 71 40 02 - 16
barrierefreiheit.ht@vdk.de
weitere Informationen finden Sie -> hier . . . . . oder auch -> hier
VdK-TV: Ohne Barrieren auf dem Parkett
Menschen mit und ohne Behinderung tanzen Ballett - möglich macht das der Verein IchBinOK in Wien seit über 35 Jahren. Das inklusive Tanzprojekt ist mittlerweile zu einem Begriff in der Ballettwelt ...© VdK-TV
VdK-TV: "Weg mit den Barrieren!" – Arbeitswelt 4.0
Welchen Herausforderungen stehen Menschen mit Behinderung oder Krankheit in ihrem Tagesablauf gegenüber? Und wie lässt sich das mit dem beruflichen Alltag verbinden? Unser Beitrag zeigt exemplarisch, welche kleinen und großen Hürden ...© VdK-TV
VdK-TV: "Weg mit den Barrieren!" : Barrierefreiheit im Verkehr
Im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne "Weg mit den Barrieren!" fordert der Sozialverband VdK umfassende Barrierefreiheit im Bereich Verkehr, also auf Straßen, Schienen und in der Luft.© VdK-TV
VdK-TV: Unterwegs im Alterssimulationsanzug
Wie fühlt es sich an, mit einem Schlag 40 Jahre zu altern? Das wollten wir wissen und haben unsere Redakteurin Ines Klut in einen Alterssimulationsanzug gesteckt.© VdK-TV
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG - Lieber schlichten statt streiten
Seit dem 6. Dezember 2016 können sich Menschen mit Behinderung an die unabhängige Schlichtungsstelle Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Diese soll Menschen mit Behinderung eine rasche außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung ermöglichen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderung und staatlichen Institutionen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet. Damit ist erstmals eine Anlaufstelle geschaffen worden, um Diskriminierungen im öffentlichen Bereich zu beseitigen. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können das Angebot der Schlichtung nutzen.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle für all jene Fälle, die sich auf Bundesrecht beziehen. Das kann zum Beispiel ein nicht barrierefreies öffentliches Gebäude wie ein Bundesamt, das Internetangebot einer Einrichtung des Bundes oder auch eine sonstige Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sein. Auch wenn Schreiben von Bundesbehörden wie der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträgern oder der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht von Menschen mit Behinderung gelesen werden können oder bei Bedarf nicht in Leichter Sprache formuliert sind, wäre das ein Fall für die Schlichtungsstelle. Barrierefreiheit im Sinne des BGG findet unter anderem Anwendung:
- im Bau und Verkehr,
- im Bereich barrierefreier Kommunikation und Information,
- bei der Bereitstellung von Kommunikationshilfen,
- bei der Barrierefreiheit von Dokumenten,
- für die Leichte Sprache,
- auf dem Gebiet der Informationstechnik.
Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?
Nach eingehender Prüfung der Sachlage und der Zuständigkeit wird der Träger der öffentlichen Hand beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. In bestimmten Fällen können die Beteiligten zu einem Schlichtungstermin eingeladen und die Sachlage mündlich erörtert werden. Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Beteiligten einigen konnten beziehungsweise einen Schlichtungsvorschlag angenommen haben. Falls sie sich nicht verständigen können, erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung über die erfolglose Durchführung eines Schlichtungsverfahrens.
Antragsformulare gibt es online, Anträge können aber auch schriftlich oder per E-Mail gestellt werden und sind zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Anschrift und Kontakt
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet:
Schlichtungsstelle BGG