Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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Mehr Rechte und Schutz für Menschen mit Behinderungen
Stellungnahme des VdK zum Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz

Zehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind noch immer viele Menschen mit Behinderungen von gleichberechtigter Teilhabe weit entfernt – auch in Hessen. Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen begrüßt, dass das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz an das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz angepasst wird. „Der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung und Diskriminierung muss auch in Hessen umfassend gesetzlich festgeschrieben werden, genauso wie ihr Recht auf Teilhabe ohne Barrieren“, sagte der Landesvorsitzende Paul Weimann.

Blinder mit weißem Stab

Keine Abstriche bei der Barrierefreiheit!© Rausch

Der VdK wird bei der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Hessischen Behinderten-gleichstellungsgesetzes im Wiesbadener Landtag am 9. Mai, deutlich Stellung beziehen. Vor allem fordert der Sozialverband VdK, dass Kommunen und Landkreise gesetzlich dazu verpflichtet werden, Behindertenbeauftragte oder -beiräte einzusetzen. Diese sollen unabhängig die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten. Positiv bewertet der VdK, dass die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen ihre Funktion künftig hauptamtlich ausüben wird. Der VdK-Landesverband spricht sich dafür aus, der Beauftragten der Landesregierung ein dreiköpfiges Gremium zur Seite zu stellen, dessen Mitglieder von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen gewählt werden.

Dass das Gesetz private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet, sondern dazu nur Zielvereinbarungen beinhaltet, sieht der VdK kritisch. Diese sind nicht verbindlich. Verstöße können nicht geahndet werden. „Um Barrierefreiheit im Alltag durchzusetzen, müssen öffentliche Institutionen und private Anbieter gleichermaßen in die Pflicht genommen werden“, betonte der Landesvorsitzende.
Bei der Barrierefreiheit darf es keine Abstriche geben.“

Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens zu verwirklichen, zählt seit vielen Jahren zu den zentralen Anliegen des Sozialverbandes VdK. Uneingeschränkte Barrierefreiheit muss aus Sicht des VdK auch für private Bauvorhaben gelten: Die aktuelle Fassung der Hessischen Bauordnung macht es privaten Bauherren leicht, auf eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Wohnungen zu verzichten. „Barrierefreiheit ist nicht verhandelbar und muss zum Standard im Hessischen Baurecht werden“.

(Friedrich Rausch, KV-Pressebaauftragter)

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  1. Blinder mit weißem Stab | © Rausch

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