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Das DIMDI - Medizinwissen online
Das DIMDI gibt Klassifikationen zur Kodierung von Diagnosen und Operationen heraus und pflegt weitere medizinische Bezeichnungssysteme. Außerdem betreibt es informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte und Versorgungsdaten sowie zur Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren "Health Technology Assessment". In ergänzenden Datenbanken recherchieren Sie nach Fachartikeln und Fakten aus der Medizin.
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Arzneimittel-Festbeträge und Zuzahlungsbefreiung
Die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt erscheint oft kompliziert und schwer nachvollziehbar. Um einen besseren Überblick zu erhalten, welche Arzneimittelkosten in der Apotheke auf Sie zukommen können, finden Sie hier Informationen zu Festbeträgen und Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
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Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts- Konvention in Deutschland kann man sich unter
www.gemeinsam-einfach-machen.de informieren.
Hier finden Sie u. a. verschiedene Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention und es werden beispielhaft erfolgreiche Projekte, Initiativen oder Maßnahmen dargestellt.
Der Ratgeber Leichte Sprache, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem "Netzwerk Leichte Sprache" erstellt wurde, ist unter
www.gemeinsam-einfach-machen.de/leichtesprache
in einer barrierefreien Version verfügbar.
Das Portal
www.einfach-teilhaben.de
steht Nutzerinnen und Nutzern seit 2009 zur Verfügung und informiert Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Verwaltungen und Unternehmen rund um das Thema Behinderung.
Obwohl im Internet viele Informationen zum Thema Teilhabe behinderter Menschen vorhanden sind, liegt der Mehrwert des Portals darin, dass es viele relevante Informationen an einer Stelle bündelt und barrierefrei zur Verfügung stellt.
Spezielle Informationen zum Thema "Persönliches Budget" finden sich auf der Webseite zum "Persönlichen Budget". Die Webseite kann direkt abgerufen werden unter:
Persönliches Budget
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis.
im Internet können Sie das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (aus 33 Produktgruppen) und der Pflegeversicherung (aus 6 Produktgruppen) nachsehen
Hier kommen Sie weiter zum Hilfsmittelverzeichnis
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