Sozialverband VdK - Kreisverband Frankfurt
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NEU 2017 - Pflegestufen werden Pflegegrade

NEU ab 2017 - Pflegestufen werden Pflegegrade

Die Pflegereform 2017


Was verändert sich 2017?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Damit werden ab 2017 nicht nur körperlich, sondern auch demenziell erkrankte Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. In der Folge wird nicht mehr zwischen Leistungen für körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Menschen unterschieden. Ab 01.01.2017 wird es statt der bisherigen drei Pflegestufen (die im Einzelfall durch eine sogenannte Feststellung der Einschränkung der Alltagskompetenz ergänzt wurden) fünf Pflegegrade geben. Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist ab 2017 der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs elementaren Bereichen der selbstbestimmten Lebensführung. Mit einem neuen Begutachtungsassessment werden künftig nicht mehr Minuten gezählt, vielmehr wird erfasst, was der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen
kann und wobei er personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt.

Zum Herunterladen eines Handzettels (Flyers) "Pflegestufen-Pflegegrade" klicken Sie auf den folgenden Text.

Die VdK-Zeitung berichtete folgendes (Klick auf diesen Link)

Tipp

Wer pflegebedürftig ist, kann unter Umständen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit hat er Anspruch auf finanzielle und andere Vergünstigungen.

Zuständig für den Antrag ist das jeweilige Versorgungsamt beziehungsweise Landratsamt. Den Grad der Behinderung (GdB) stellen ärztliche Gutachter fest. Dieses Verfahren hat nichts mit der Begutachtung durch den MDK für die Anerkennung einer Pflegestufe zu tun. Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung.


VdK-TV: VdK-Fachveranstaltung Pflege

Der VdK veranstaltete in Frankfurt eine Podiumsdiskussion mit dem Titel "Die Pflegestärkungsgesetze - der große Wurf?".© VdK-TV

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