Sozialverband VdK - Kreisverband Erzgebirge
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Willkommen im Sozialverband VdK - Kreisverband Erzgebirge

Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der Sozialverband VdK in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen beim oft schwierigen Umgang mit den Behörden und den Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite beim Stellen von Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, beim Überprüfen von Bescheiden, legen Widerspruch ein und vertreten VdK- Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Wer in einem der folgenden Bereiche des Sozialrechts benötigt, sollte sich an uns wenden:

Krankenversicherung: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Zuzahlung und Befreiung, Sozialklausel, Überforderungsklausel, Kur, Rehabilitation usw.

Pflegeversicherung:
Beiträge, Pflegestufen, häusliche Pflege, Pflege im Heim, Pflegegeld, Sachleistungen

Unfallversicherung:
Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Berufsgenossenschaft, Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe, Übergangsgeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente, Waisenrente usw.

Rentenversicherung:
Rentenantrag, Rentenbescheid, LVA, BfA, Kur/Rehabilitation, Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Versichertenkonto, Kindererziehungszeiten, Altersrente, Witwen-/Witwerrente, Vollrente, Teilrente, Hinzuverdienst, Rentenformel, Entgeltpunkte, Zusatz- und Sonderversorgungssysteme usw.

Arbeitslosenversicherung:
Arbeitslosengeld, berufliche Bildung/Umschulung, Arbeitsförderung, Eingliederungsbeihilfen, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld usw.

Behindertenrecht:
Rehabilitation, Feststellungsverfahren, Schwerbehindertengesetz, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt/Wertmarke, Hilfsmittel, Neufeststellungsantrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Vertrauensfrau/Vertrauensmann usw.

Sozialhilferecht:
Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Sozialhilfe, Regelsatz, Hilfe in besonderen Lebenslagen - z.B. Mehrbedarf wegen Behinderung, Krankheit oder Alter

Soziales Entschädigungsrecht:
Kriegs-, Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalt, Impfgeschädigte, BVG, Erholungshilfe, Kur, Kraftfahrzeughilfe, Beschädigtenrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Hinterbliebenenrente, Pflegezulage, Ausgleichsrente, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Berufsschadensausgleich sowie Ansprüche nach dem 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.

Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig und neutral und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Darüber hinaus besteht für Mitglieder des VdK die Möglichkeit, sich bei Verfahren vor dem Sozialgericht durch alles Instanzen durch die Sozialrechtsschutz VdK Sachsen gGmbH vertreten zu lassen - bei Widerspruch, Klage und Berufung.

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