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Bitte beachten Sie!
Kein Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten
Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
- Rentenantrag muss direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden.
- In der Sprechstunde kann zu den Voraussetzungen der Altersrente beraten werden und der Versicherungsverlauf grob durchgeschaut werden, ob Lücken vorhanden sind.
- Rente wird nicht vom VdK nachgerechnet. Das kann z. B. durch einen Rentenberater erfolgen (gebührenpflichtig).
- In der Regel verweist der VdK auf spezialisierte Rentenberater/Versichertenälteste
Antrag auf Grundsicherung / Sozialhilfe
- persönliche Vorsprache beim Grundsicherungsamt / Sozialamt / Jobcenter notwendig
Antrag auf Kur und Reha / Umschulung / Teilhabe am Arbeitsleben
- Antrag muss bei der Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse gestellt werden
Antrag auf Gleichstellung
(VdK weist auf die möglichen Nachteile bezüglich der Arbeitsstelle hin und verweist bezüglich der umfangreichen Antragsunterlagen in der Regel an das Jobcenter).