Der VdK Sozialverband ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen
und Problemen im Sozialrecht. Mit über 7.800 Mitgliedern im
Donau-Ries-Kreis setzen wir uns für Ihre Rechte
ein.
Änderung ab 2012 für Neumitglieder
Wer als neues Mitglied unsere
Leistungen in Form einer Vertretung bei Widerspruch oder Klage in
Anspruch nimmt und die Mitgliedschaft noch nicht ein Jahr bestanden
hat, muss zuvor den Geldbetrag leisten, der dem Differenzbetrag
zwischen dem bis dahin gezahlten Beitrag und bis zu 2
Jahresbeiträgen entspricht.
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großes Filmarchiv rund um den Sozialverband VdK und seine
Themen finden Sie unter dieser Internetadresse: www.vdktv.de