
Sozialrecht ist die Domäne des VdK. Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Wenn es sein muss, gehen wir für Sie sogar bis vor das Bundessozialgericht!
Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
§11 der Satzung des Sozialverbandes VdK wurde unter Punkt e) folgendermaßen ergänzt:
"Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbandes in Anspruch nimmt und ihm noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor an den Landesverband einen Betrag zu entrichten, der dem Differnezbetrag zwischen dem bisher geleisteten eitrag und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht."
Diese Regelung bedeutet konkret, dass bei Neumitgliedern mit weniger als einem Jahr Verbandszugehörigkeit der Beitragseinzug auf einen Zweijahresrhythmus umgestellt wird. Bei Einlegung eines Widerspruchs, Klage oder Berufung wird somit neben der jeweiligen Gebühr (max. 40,- Euro bei Widerspruch, 60,- Euro bei Klage und 110,- Euro bei Berufung) der Beitrag für zwei Jahre fällig, abzüglich des bereits für diesen Zweijahreszeitrraumes gezahlten Beitrags.
Beispiel:
Herr/Frau A. wurde zum 01.01.2012 Mitglied im VdK und stellte einen Rentenantrag. Dieser wird im September 2012 abgeleht und ein Widerspruch ist notwendig. Hier greift nun die neue Regelung des § 11 Buchstabe e) der Satzung. Es wird neben der Widerspruchsgebühr von 40,- Euro auch der Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre (120,- Euro) abzüglich des bereits bezahlten Beitrages von 01 - 09/2012 (45,- Euro), also ingesamt ein Betrag in Höhe von 115,- Euro fällig.
Weitere Auskünft zu dieser Neuerung erhalten Sie in unserer
Kreisgeschäftsstelle
oder in der
Satzung des VdK
VdK-Kreisgeschäftsstelle Coburg
Mohrenstraße 38
96450 Coburg
Tel. 09561 - 23837910
Fax 09561 - 23837917
eMail: kv-coburg@vdk.de
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Sozialrechts. Verinbaren Sie einen Termin bei uns in der Kreisgeschäftsstelle oder an einen unserer Außensprechtage.