Sozialverband VdK - Kreisverband Birkenfeld
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-birkenfeld/ID192753
Sie befinden sich hier:

Hilfestellung

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin.

Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid
_________________________________________________________________________________________________

Klagefrist einhalten

Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin.

Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch
Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-birkenfeld/ID192753":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.