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Sozialverband VdK - Kreisverband Birkenfeld

Willkommen beim VdK-Kreisverband Birkenfeld


 Waldweg
 Aktuelles Musterstreitverfahren wegen Rentenversicherung für Pflegepersonen Entscheidung des Bundessozialgerichts am 5.5.2010 Hintergrund: Unter bestimmten Voraussetzungen entrichtet die Pflegekasse für pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Angehörigen sind damit in der Rentenversicherung pflichtversichert. Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.04.09, müssen die Kriterien für die Bemessung der wöchentlichen Mindestpflegezeit von 14 Stunden in der Rentenversicherung erweitert werden. Das wirkt sich wiederum auf die spätere Rentenhöhe aus, denn die Rentenversicherungspflicht greift erst ab 14 Stunden. Es ist derzeit gängige Praxis der Rentenversicherungsträger, für die Bemessung der Mindestpflegezeit die Feststellung des Medizinischen Dienstes zu übernehmen und so die gesetzlich erforderliche Mindestpflegezeit von 14 Stunden wöchentlich bei der Pflegestufe I zu berechnen. Berücksichtigt wurden bisher nur die Zeiten der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz jedoch hat ausgeführt, der Begriff der Pflege sei in einem ganzheitlichen Sinn aufzufassen, insbesondere sei auch der Aufwand für familiäre Pflege und Betreuung zu berücksichtigen, der nicht aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert wird. Insbesondere wurde auch die Erfüllung kommunikativer Bedürfnisse des Pflegebedürftigen genannt. Sollte das Bundessozialgericht in seiner geplanten Entscheidung am 05.05.10 (B 12 R12/09 R) der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz folgen, werden zahlreiche Pflegepersonen in der Rentenversicherung besser abgesichert. Den Ursprung hat dieses Musterverfahren in unserem Bundesland genommen. Unsere Landesrechtsschutzstelle in Mainz hat vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ein wegweisendes Urteil erstritten hat (Aktenzeichen: L 4 R 46/08). Der Sozialverband VdK Deutschland führt im Anschluss daran nun ein Musterstreitverfahren. Um Rechtsnachteile bei einem erfolgreichen Urteil zu vermeiden empfehlen wir, Anträge bzw. einen Widerspruch bei dem betreffenden Rentenversicherungsträger zu erheben. Mustervordrucke können in der Kreisgeschäftsstelle in Idar-Oberstein abgeholt werden: Diese Muster sind im Einzelnen: - Muster für Erstantrag bei Pflegetätigkeit von mehr als 14 Stunden wöchentlich
- Muster für Überprüfungsantrag bei ablehnendem Bescheid des Rentenversicherungsträgers wegen Pflegetätigkeit von mehr als 14 Stunden wöchentlich
- Muster für den Widerspruch bei Ablehnung der Aufnahme in die Rentenversicherung
- Muster für Überprüfungsantrag bei Pflege über 21 bzw. 28 Stunden wöchentlich
- Muster für den Widerspruch bei Ablehnung einer Pflegetätigkeit von über 21 bzw. 28 Stunden wöchentlich
Diese Unterlagen können Sie zudem im Internet unter www.vdk.de – Aktuelle Musterstreitverfahren des Sozialverbandes VdK Deutschland nachlesen und ausdrucken.





 Unterschriftenaktion gestartet "Längst ist auch die Mittelschicht in Deutschland von Armut bedroht. Familien fällt es immer schwerer, die Kosten für das ganz alltägliche Leben zu erwirtschaften," sagte Landesverbandsvorsitzender Andreas Peifer zum Start der Unterschriftenaktion gegen Armut. Mit der Aktion stellt der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz drei Forderungen an den Gesetzgeber: Erstens die Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe zu erhöhen, zweitens die Renten an die Inflationsrate zu koppeln und drittens einen Armutsbeauftragten einzusetzen. Anfang Juli werden die Listen der rheinland-pfälzischen Landesregierung übergeben. Bitte unterstützen Sie die Forderungen des Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz gegen Armut. Unterschreiben Sie hier. Die Unterschriftenliste zum Herunterladen: Der Kreisverband Birkenfeld bietet im Juli 2010 eine Reise in den Bayerischen Wald an. Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik "Unsere Reiseangebote".

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