Nachzahlung bei befristeten Renten möglich Sozialverband VdK rät, einen Überprüfungsantrag zu stellen
Bezieher einer befristeten Rente können unter bestimmten
Voraussetzungen einen Anspruch auf Rentennachzahlung haben. Auch
deren künftige Rentenzahlungen können sich
erhöhen.
Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis
30.4.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen
haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese
inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente
unbefristet gezahlt wird. Darauf wies der Sozialverband VdK
Deutschland heute in Berlin hin.
Angst vor einer Schlechterstellung müsse niemand haben.
Sollte ein niedrigerer Rentenanspruch errechnet werden, werde die
Rente wegen des gesetzlichen Besitzstands trotzdem in der
bisherigen Höhe weitergezahlt, erläuterte der VdK.
Grundlage ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, das durch den
Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1.5.2007 allerdings wieder
außer Kraft gesetzt wurde. Danach handelt es sich bei der
Weiterbewilligung einer befristeten Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit ("Zeitrente") jeweils um die Feststellung
eines neuen Rentenanspruchs mit Neubestimmung von Entgeltpunkten
und Rentenhöhe. Betroffene werden bei ihrer Antragstellung vom
VdK unterstützt. Sie können sich an jede
VdK-Geschäftsstelle wenden.
Persönliche Vorsprache mit kompletten Rentenbescheiden und
Weitergewährungsbescheiden, weil Vollmacht unterzeichnet
werden muss.
Abgabezeiten:
Geschäftsstelle Bad Tölz:
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr