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Sozialverband VdK - Kreisverband Bad Tölz

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Renten
Nachzahlung bei befristeten Renten möglich
Sozialverband VdK rät, einen Überprüfungsantrag zu stellen Bezieher einer befristeten Rente können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rentennachzahlung haben. Auch deren künftige Rentenzahlungen können sich erhöhen.

Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30.4.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente unbefristet gezahlt wird. Darauf wies der Sozialverband VdK Deutschland heute in Berlin hin.

Angst vor einer Schlechterstellung müsse niemand haben. Sollte ein niedrigerer Rentenanspruch errechnet werden, werde die Rente wegen des gesetzlichen Besitzstands trotzdem in der bisherigen Höhe weitergezahlt, erläuterte der VdK.

Grundlage ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, das durch den Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1.5.2007 allerdings wieder außer Kraft gesetzt wurde. Danach handelt es sich bei der Weiterbewilligung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ("Zeitrente") jeweils um die Feststellung eines neuen Rentenanspruchs mit Neubestimmung von Entgeltpunkten und Rentenhöhe. Betroffene werden bei ihrer Antrag-stellung vom VdK unterstützt. Sie können sich an jede VdK-Geschäftsstelle wenden.


Persönliche Vorsprache mit kompletten Rentenbescheiden u. Weitergewährungsbescheiden, weil Vollmacht unterzeichnet werden muss.

Abgabezeiten:
Geschäftsstelle Bad Tölz:
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr


Geschäftsstelle Miesbach:
Mittwoch: 14.00 – 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich.



Einen Musterantrag finden Sie hier:

 Musterantrag (21,0 KB)
Musterantrag zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Neuberechnung)



VdK Kampagne

Aktion gegen Armut Mit der bundesweiten "Aktion gegen Armut" will der Sozialverband VdK Deutschland auf Armut in Deutschland, insbesondere auf Kinder- und Altersarmut, aufmerksam machen. Lesen Sie mehr zu der Kampagne auf unserer Aktionswebsite mehr


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Karwendelstr. 5
83646 Bad Tölz

Tel: 08041 / 76 12 53
Fax: 08041 / 76 12 540
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Kreisgeschäftsführerin:

Fr. Anita Reindl-Prochnau



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