Wer am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte um
am 16.11.2000 bereits 50 Prozent anerkannte Schwerbehinderung hat,
kann noch mit dem 60. Lebensjahr ohne Abzüge in Rente gehen
wenn er die 35 versicherungsrechtlich Jahre in seinem
Versicherungsverlauf anerkannt hat.
Alle die nach diesem Zeitpunkt
die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllen können erst mit
dem 63. Lebensjahr in Rente gehen wenn sie die 35
versicherungspflichte Jahre anerkannt haben oder
Ausnahme
mit dem 60. Lebensjahr aber dann mit Abzug der immer bestehen
bleibt.