Sozialverband VdK - Kreisverband Stadt Aachen
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Rente für Schwerbehinderte ab 1.1.2001

Wer am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte um am 16.11.2000 bereits 50 Prozent anerkannte Schwerbehinderung hat, kann noch mit dem 60. Lebensjahr ohne Abzüge in Rente gehen wenn er die 35 versicherungsrechtlich Jahre in seinem Versicherungsverlauf anerkannt hat.

Alle die nach diesem Zeitpunkt die Schwerbehinderteneigenschaft erfüllen können erst mit dem 63. Lebensjahr in Rente gehen wenn sie die 35 versicherungspflichte Jahre anerkannt haben oder

Ausnahme

mit dem 60. Lebensjahr aber dann mit Abzug der immer bestehen bleibt.

Lassen Sie sich beraten.