Ab 1.1.2001 koennen Behinderte mit dem Merkzeichen aG auch im Ausland auf den entsprechenden Parkplaetzen parken! - Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen
Ab 1.1.2001 koennen Behinderte mit dem Merkzeichen aG auch im Ausland auf den entsprechenden Parkplaetzen parken!
Seit dem 1.1.2001 koennnen Behinderte mit dem Behindertenausweis
auf dem das Merkzeichen "aG" eingetragen ist auch im benachbarten
Ausland auf den gekennzeichneten Parkplaetzen parken, wenn Sie den
Europäischen Parkausweis haben.
Diesen konnen Sie bei dem jeweiligen Strassenverkehrsamt
vor Ort beantragen, unter Vorlage des Bescheides des
Versorgungsamtes sowie eines Passbildes.
Bitte fordern Sie dort auch die Broschuere an, aus der zu erkennen
ist, in welchem Land Sie an welchen Stellen parken koennen.