Sozialverband VdK - Kreisverband Stadt Aachen
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Ab 1.1.2001 koennen Behinderte mit dem Merkzeichen aG auch im Ausland auf den entsprechenden Parkplaetzen parken!

Seit dem 1.1.2001 koennnen Behinderte mit dem Behindertenausweis auf dem das Merkzeichen "aG" eingetragen ist auch im benachbarten Ausland auf den gekennzeichneten Parkplaetzen parken, wenn Sie den Europäischen Parkausweis haben.

Diesen konnen Sie bei dem jeweiligen Strassenverkehrsamt
vor Ort beantragen, unter Vorlage des Bescheides des Versorgungsamtes sowie eines Passbildes.
Bitte fordern Sie dort auch die Broschuere an, aus der zu erkennen ist, in welchem Land Sie an welchen Stellen parken koennen.