Sozialverband Kreisgeschäftsstellen-Berlin-Brandenburg
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Warum Neumitglieder mehr zahlen

Warum Neumitglieder mehr zahlen

Schon immer hat der Sozialverband VdK Mitgliedern, egal wie lange deren Mitgliedschaft bereits andauert, bei Rechtsmittelverfahren gegenüber den Behörden oder vor den Sozialgerichten gerne und aus Überzeugung geholfen. In den vergangenen Jahren müssen wir allerdings feststellen, dass es Neumitglieder gibt, die oft unmittelbar nach Beendigung ihres Widerspruchs- oder Klageverfahrens aus dem VdK austreten. Und dies nicht nur dann, wenn ein Verfahren verloren gegangen ist. Auch nicht deshalb, weil das Mitglied mit unserer Rechtsvertretung unzufrieden gewesen ist (denn immerhin bringen die Juristen unserer Rechtsabteilung durchschnittlich 60 Prozent der von uns betreuten Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss).

Als Interessenverband für Menschen mit Behinderungen und Senioren benötigen wir jedes Mitglied, einerseits, um mit der Anzahl der Mitglieder Druck gegenüber der Politik auszuüben und andererseits, um ein möglichst hohes Mitgliedsbeitragsaufkommen zu haben. Denn der Verband finanziert die Interessenvertretung seiner Mitglieder sowohl sozialpolitisch als auch vor den Sozialgerichten ausschließlich aus seinen Beitragseinnahmen. Die von den Rechtsschutz suchenden Mitgliedern erhobenen Verfahrenspauschalen decken hierbei nur einen kleinen Teil der Kosten (circa 25 Prozent) der Arbeit unserer Rechtsanwälte ab. Ohne unsere Mitgliedsbeiträge könnten wir unseren fachkompetenten Sozialrechtsschutz den Hilfe suchenden Mitgliedern lange nicht so preiswert anbieten.

Auf Grund dessen ist der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg darauf angewiesen, dass Menschen, die unsere Hilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten benötigen, auch nach Abschluss eines Rechtsmittelverfahrens weiter Mitglied im VdK bleiben. Durch die Fortdauer einer solchen Mitgliedschaft unterstützen Sie solidarisch den Fortbestand des VdK-Sozialrechtsschutzes, aber auch Ihre sozialpolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene sowie die vielen VdK-Projekte für Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Deshalb soll die Richtlinie zu den Verfahrenspauschalen die Mitgliedertreue belohnen. Wer zum Zeitpunkt einer Verfahrensannahme bereits ein Jahr und mehr Mitglied im Sozialverband VdK ist, zahlt lediglich die Hälfte für das jeweilige Rechtsmittelverfahren. Um die Mitgliedertreue weiter zu stärken, bekommen jene Neumitglieder, die zum Zeitpunkt der Verfahrensannahme weniger als ein Jahr Mitglied waren und die Verfahrenspauschale in voller Höhe haben zahlen müssen, nach 5-jähriger Mitgliedschaft und deren Fortbestand auf Antrag die Hälfte der für ein Verfahren entrichteten Kosten ihrem Beitragskonto gutgeschrieben

Sie sehen, Sie sind immer gut beraten, Mitglied im Sozialverband VdK zu sein, aber auch zu bleiben.

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