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Sozialverband VdK Berlin und Brandenburg e.V.
Der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. vertritt seit 70 Jahren Ihre sozialen Interessen gegenüber den Behörden und der Politik. Vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten haben wir für unsere Mitglieder das aktive Vertretungsrecht. Mehr als 2000 Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren bearbeiten unsere Juristen jährlich.
Sozialrecht ist unsere Stärke.
Wir bieten Menschen mit Behinderungen, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Unfallopfern, chronisch Kranken, Rentnern, Kriegsbeschädigten, Hinterbliebenen und pflegenden Angehörigen fachkundigen Rat, Hilfe und Unterstützung.
Wir sagen Ihnen, was möglich ist, wenn Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind. Sie können uns auch ansprechen, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Anspruch nehmen wollen.
Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts, z.B.:
- Rentenrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Berufsgenossenschaften (Recht der gesetzlichen Unfallversicherung)
- Krankenversicherungsrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Arbeitslosenrecht
- Grundsicherungsrecht
Wir unterstützen unsere Mitglieder
- bei Anträgen, z.B. auf Feststellung der Schwerbehinderung, Änderungsantrag der Schwerbehinderung, Wohngeld und Pflegegeld
- bei der Durchsetzung von Rechten nach den geltenden Gesetzen.
Wir vertreten unsere Mitglieder auf den Gebiet des gesamten Sozialrechts in Antrags- und Rechtsmittelverfahren, d.h. bei
- Antrag
- Anhörung
- Widerspruch
- Klage
- Berufung
- Revision
- Nichtzulassungsbeschwerden
Auch Sie können unsere juristische und sozialrechtliche Kompetenz nutzen. Kommen Sie in unsere Beratung. Werden Sie Mitglied !
Sollten bei unserer Beratungstätigkeit weitgehende Schritte erforderlich sein, müssen wir leider von unseren Mitgliedern (gem. Verbandsatzung) Verwaltungskosten für Rechtsmittelverfahren erheben.