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Rechtsschutz für VdK-Mitglieder
Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der VdK in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, überprüfen Bescheide, legen - falls nötig - Widerspruch ein und vertreten die VdK-Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Neuer Beitrag auf VdK-Videoportal
Ursachen von Altersarmut: Jahrzehntelang galt in Deutschland, dass es keinen Zusammenhang zwischen Alter und Armut geben dürfe. Doch inzwischen sind immer mehr alte Menschen von Armut bedroht. www.vdktv.de
[07/2010] Das Sparpaket der Bundesregierung berührt auch die Rentenversicherung: Eine Beitragssatzsenkung wird es nicht geben, ebenso wenig neue Rentenansprüche von Hartz-IV-Empfängern. [mehr]
[07/2010] Pflegekräfte erhalten ab dem 1.8. einen gesetzlichen Mindestlohn. Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro (Westdeutschland und Berlin) sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. [mehr]