Schwerbehindertenausweis: Das Wichtigste auf einen Blick
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Voraussetzungen und Beantragung
Einen Schwerbehindertenausweis erhält nur, wer einen Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von mindestens 50 nachweist und in Deutschland lebt oder arbeitet. Der Antrag muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden und enthält Angaben zu Gesundheitszustand, Behandlungen und Einschränkungen.
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Ausweisarten und Gültigkeit
Es gibt den Ausweis in grün (allgemeiner Nachweis) und grün-orange (zusätzliche Rechte im Nahverkehr bei bestimmten Merkzeichen wie „G“ oder „Bl“). Der Ausweis wird in der Regel befristet für bis zu fünf Jahre ausgestellt und muss rechtzeitig verlängert oder bei Änderungen des Gesundheitszustands neu beantragt werden.
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Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen
Der Ausweis ermöglicht zahlreiche Nachteilsausgleiche, zum Beispiel im Steuerrecht, im Berufsleben oder bei der Mobilität – je nach GdBkurz fürGrad der Behinderung und Merkzeichen. Auch freiwillige Ermäßigungen etwa in Museen oder Kinos sind mit dem Ausweis möglich, jedoch ohne rechtlichen Anspruch.