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1. Februar 2013
VdK-Zeitung

Kommentar: Zeit für die Pflege

Ein großer Wurf sieht anders aus. Die "Familienpflegezeit" haben nach einem Jahr gerade einmal 200 Berufstätige in Anspruch genommen, die so die Pflege eines Angehörigen und ihren Beruf besser unter einen Hut bringen wollen.

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher | © Peter Himsel

Der Arbeitnehmer arbeitet bis zu zwei Jahre mit reduzierter Arbeitszeit und erhält dafür maximal 75 Prozent seines Gehalts. Nach der Pflegezeit stockt er wieder auf seine ursprüngliche Arbeitszeit auf, muss aber so lange für reduziertes Gehalt arbeiten, bis der Gehaltsvorschuss wieder eingearbeitet ist. Praktisch klingt das nicht, sondern eher kompliziert. Und darin dürfte ein wesentlicher Grund liegen, dass Bundesfamilienministerin Kristina Schröders ehrgeiziges Konzept von den Betroffenen kaum angenommen wird.

Realitätstest nicht bestanden

Fazit: Die Familienpflegezeit hat den Realitätstest nicht bestanden. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Der wesentliche Konstruktionsfehler im Gesetz liegt darin, dass es keinen Rechtsanspruch formuliert. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, hat der Arbeitnehmer Pech. Einfordern kann er die Pflegeteilzeit nämlich nicht. Da hat die Bundesregierung ein wenig blauäugig auf den guten Willen der Unternehmen gesetzt, und das – so zeigt die Erfahrung – ist leider oft der falsche Weg.

Ich erinnere nur an die vollmundigen Versprechungen und Selbstverpflichtungen der Unternehmen, mehr Jobs für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen oder den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen. Zeit für die Pflege Es ist außerdem sehr realitätsfremd, davon auszugehen, dass Arbeitnehmer problemlos über vier Jahre auf 25 Prozent ihres Gehalts verzichten können. Die Familienpflegezeit wird so zum Privileg für Besserverdienende. Hinzu kommt, dass die häusliche Pflege hierzulande zum allergrößten Teil von Frauen geleistet wird. Und weibliche Arbeitskräfte verdienen durchschnittlich ohnehin 23 Prozent weniger als Männer. Weitere Einkommenseinbußen können sich viele schlicht nicht leisten.

Und noch etwas spricht gegen die Familienpflegezeit: die Statistik. Durchschnittlich brauchen Pflegebedürftige am Ende ihres Lebens vier bis sechs Jahre lang Pflege, nach dem Gesetz muss der pflegende Angehörige aber bereits nach zwei Jahren an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Viele fürchten, dass das Familienmitglied ungewiss versorgt ist, wenn die zwei Jahre vorbei sind.

Es muss nachgebessert werden, das steht nach einem Jahr Praxislauf fest. Allen voran muss es einen Rechtsanspruch für Familienpflegezeit geben. Die Angehörigenpflege soll denselben Stellenwert haben wie die Betreuung von Kindern. Beides sind unverzichtbare Leistungen, die Anerkennung brauchen. Das müsste die Botschaft des Gesetzgebers sein. Schließlich entlasten pflegende Angehörige unseren Sozialstaat erheblich. Deshalb muss man auch sie deutlich entlasten. Das wäre endlich einmal ein großer Wurf.

Ulrike Mascher

Schlagworte Kommentar | Ulrike Mascher | VdK-Präsidentin | Pflegezeit | Rechtsanspruch | Familienpflegezeit | Einkommen | Arbeitnehmer | pflegende Angehörige | Pflege | Angehörigenpflege

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