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"Das Familienpflegezeitgesetz hat sich als nicht praxistauglich herausgestellt." Mit diesen Worten kommentierte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, die heute in den Medien veröffentlichten Zahlen, wonach seit Anfang 2012 lediglich 147 Anträge auf Pflegezeit gestellt wurden.

"Leider orientiert sich das Gesetz nicht an den Bedürfnissen der Menschen", so Mascher weiter. Die meisten Pflegenden seien Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten und über ein geringes Einkommen verfügen. "Nur Besserverdienende können es sich leisten, auf einen Teil ihres Einkommens zu verzichten", so die VdK-Präsidentin.
Ulrike Mascher forderte die Bundesregierung deshalb auf, bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die berufstätigen pflegenden Angehörigen den Spagat zwischen Beruf und Pflege ermöglichen. Dazu gehöre auch der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. "Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, zieht der Arbeitnehmer den Kürzeren. Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Lösungen in weiten Teilen nicht greifen." Mascher forderte, die Familienpflegezeit als Rechtsanspruch auszugestalten und durch eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld zu flankieren. Außerdem müsse mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein.
"Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert wird, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte Mascher.
Michael Pausder
Schlagworte Pflegezeit | Familienpflegezeit | VdK-Pressemeldung | Pressemeldung | Pressemitteilung | Ulrike Mascher | VdK-Präsidentin | pflegende Angehörige
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Symbolfoto: Eine Kamera filmt die VdK-Präsidentin | © Peter Himsel
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Foto einer zusammengerollten VdK-Zeitung, Ausgabe Februar 2013Liste der Bildrechte schließen