Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Behinderung

Bezirksamt zahlt Assistenz-Bedarf nicht: VdK erhebt Untätigkeitsklage

Von: Sabine Kohls

Eine Assistenzleistung zu beantragen, ist das eine. Diese tatsächlich auch ausgezahlt zu bekommen, das andere. Ein VdK-Mitglied aus Nord hat jetzt Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Kiel erhoben.

Angelika M. (41, Name von der Redaktion geändert) ist von Geburt an sehbehindert, seit 1994 blind und leidet unter mehrfachen Behinderungen, die ihre Teilhabemöglichkeiten einschränken. Im Jahr 2013 hatte sie beim Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von weiteren drei Stunden persönlicher Assistenz für Außenaktivitäten beantragt. Sie wollte die Hilfe einer persönlichen Assistentin nutzen, um schwimmen zu gehen. Angelika M. benötigt außerhalb der Wohnung stets Hilfe in Form einer Begleitperson. Ihr Antrag wurde abgelehnt.

Das VdK-Mitglied setzte beim Sozialgericht Kiel durch, dass ihr die drei zusätzlichen Stunden dennoch bewilligt wurden. Das Gericht forderte das mittlerweile zuständige Bezirksamt Hamburg-Wandsbek auf, den erforderlichen Bescheid zu erlassen. Doch der kam und kam nicht.

Bezirksamt zahlte seit vier Jahren nicht

Vergangenes Jahr wandte sich das VdK-Mitglied an den VdK Nord, weil das Bezirksamt nicht reagierte. Seit vier Jahren zahlte es keine einzige Assistenzstunde, obwohl das Gericht es dazu verpflichtet hatte.

Sozialrechtsreferentin Kirsten Häbel von der VdK-Geschäftsstelle Kiel versuchte es erst im Guten, indem sie das Gespräch mit dem Amt suchte. Ohne Erfolg. Daraufhin reichte der VdK beim Sozialgericht Kiel eine Untätigkeitsklage ein. Dies führte immerhin dazu, dass das Amt die Assistenzstunden ab Oktober 2018 bewilligte, aber erst im März 2019 zahlte.

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Bezirksamt: Personalmangel ist verantwortlich

Mittlerweile sind Stunden aus fünf Jahren aufgelaufen. Das Bezirksamt erklärte, dass es vorrangig die Kosten für die künftigen Stunden bearbeitet habe. Die älteren Abrechnungen stünden wegen des Personalmangels im Fachamt Eingliederungshilfe und des veralteten Bearbeitungsprogramms „Prosa“ noch aus. Es kündigte diese für die 46. Kalenderwoche an. Doch es geschah nichts. Der VdK wandte sich deshalb erneut an das Sozialgericht Kiel. „Es wird bald ein Urteil gegen das Amt erlassen und ein Zwangsgeld festsetzen“, kündigte die VdK-Sozialrechtsreferentin an.

Ohne ihre Pateneltern, die VdK-Mitglied Angelika M. das Geld für die Assistenzstunden bisher vorgestreckt hatten, hätte sie zu Hause bleiben müssen.