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Charta "Soziales Rheinland-Pfalz"
Am 21. Juni 2007 beschloss der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen, in dem auch der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz vertreten ist, die Charta "Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen". Ziel dieser Vereinbarung ist es, die soziale gleichberechtigte Teilhabe behinderten Menschen in allen grundlegenden Lebensbereichen zu ermöglichen und letztlich zu stärken.
Der "Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen" war die Charta "Soziales Rheinland-Pfalz", die bereits am 29. Mai 2005 unterzeichnete wurde, vorangegangen. Initiatoren dieser ursprünglichen Leitlinien waren die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die sich zum Ziel setzten die Bedeutung des Sozialstaates für unsere demokratische Gesellschaftsordnung hervorzuheben. Denn der Sozialstaat ist ein Garant für ein Leben in Würde und Freiheit. Die Initiativträger einigten sich auf gemeinsame Grundsätze für ein soziales Rheinland-Pfalz und verpflichteten sich, dass bei künftigen notwendigen Reformen, die sozialstaatlichen Leitlinien Solidarität und Gerechtigkeit zu beachten sind. In den vergangenen 2 Jahren unterstützten eine Vielzahl weiterer Verbände und Organisationen die Charta "Soziales Rheinland-Pfalz", darunter auch der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz.
Die "Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen" konkretisiert die Grundsätze der Charta "Soziales Rheinland-Pfalz" für den Bereich der Behindertenpolitik. Mit Blick auf eine moderne Politik für Menschen mit Behinderungen setzt die Charta folgende Schwerpunkte:
- ein Lebens- und Teilhaberecht von Menschen mit Behinderungen
- eine allen zugängliche räumliche und soziale Infrastruktur und
- das Engagement und die Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderungen.
Für Rheinland-Pfalz wurden diese Schwerpunkte für die Bereiche Barrierefreiheit, Mobilität, Gestaltete Lebensumwelt, Kommunikation, Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben, Erziehung und Bildung, Kultur und Freizeit, Soziale Sicherungssysteme, Gesundheit und Pflege, Selbsthilfe und Gender Mainstreaming näher definiert.
So ist unter anderem eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde. Die Landesbauordnung als wichtige Grundlage zur Umsetzung von Barrierefreiheit muss künftig sicherstellen, dass behinderte Menschen und deren Organisationen bei Ausschreibungen und Planungen beratend einbezogen werden. Im Sinne des Grundsatzes ‚ambulant vor stationär' ist es erforderlich dass in ganz Rheinland-Pfalz mehr gemeindenahe Wohnformen verbunden mit bedarfs- und bedürfnisgerechten Assistenzleistungen angeboten werden. Bei der Hilfegewährung sind Persönliche Budgets auszubauen.
Wie diese Schwerpunkte umgesetzt werden sollen, ist ebenfalls formuliert worden. Hierbei soll eine aktive Bürgergesellschaft unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Die Bildung lokaler Bündnisse, eine landesweite Vernetzung der Interessenvertretungen sowie lokale Teilhabepläne auf kommunaler Ebene sollen helfen den Weg zu ebnen.
Der genaue Wortlaut der Charta "Soziales Rheinland-Pfalz" als auch der Charta für den Bereich "Politik für Behinderte Menschen" ist den folgenden Seiten zu entnehmen:
Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz - Politik für Menschen mit Behinderungen
Die detaillierte Mappe zur Sozialcharta Rheinland-Pfalz zum Herunterladen

