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Integrationspreis des Sozialverbands VdK NRW
Marco Kaiser, Steinmetz- und Steinbildhauermeister

Wer kann Preisträger sein?
Menschen mit Behinderung, die sich durch besondere Leistungen sowie durch eine Persönlichkeit mit Vorbildcharakter hervorheben.
- Auszubildende
- Studenten/-innen
- Beschäftigte
- Mitarbeiter/-innen von Werkstätten für Behinderte
Insgesamt stehen Preise in Höhe von 16.000,- Euro für acht Preisträger zur Verfügung.
Wer kann Kandidatinnen/Kandidaten vorschlagen?
- Arbeitgeber
- betriebliche Interessenvertretungen (z.B. Betriebsrat, Schwerbehinderten-Vertretung)
- Institutionen (z.B. berufliche Rehabilitationseinrichtungen, Bildungsträger)
- Einzelpersonen (z.B. Pfarrer, Sporttrainer)
Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
- Besondere Leistungen in Ausbildung oder Beschäftigung
- Weiteres Engagement am Arbeits-/Ausbildungsplatz und/oder außerhalb von Ausbildung und Beruf
- Aspekte der Behinderung
Wie, wo und bis wann können Vorschläge eingereicht werden?
Vorschläge und Referenzen können an den Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen, Postfach 105142, 40042 Düsseldorf, eingesendet werden.
Einsendeschluß ist vorbei!
Wer beantwortet weitere Fragen?
- Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen, Telefon: 0211/38412-41/44,
integrationspreis.nrw@vdk.de - Ansprechpersonen der unterstützenden Organisationen (siehe Flyer)
Der Integrationspreis unter Schirmherrschaft von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, wird unterstützt von:
DGB-Bezirk NRW
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Landtag Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit
Vereinigung der Industrie und Handelskammern in NRW

