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Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen begrüßt das Urteil des BVG zu den Hartz-IV-Regelsätzen
Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. "Das Urteil könnte zu einem Meilenstein bei der Eindämmung von Kinderarmut in Deutschland werden, wenn sich der Regelsatz für Kinder jetzt am tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht mehr willkürlich festgesetzt wird", sagte VdK-Landesverbandsvorsitzende Ute Borchers-Siebrecht.
Borchers-Siebrecht: "Mit welcher Begründung erhalten Kinder bisher nur 60 bis 80 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes? Kinder brauchen ständig neue Schuhe und Kleidung, haben viel Appetit und benötigen eine ausreichende und ausgewogene Ernährung. Auch der Schulbesuch ist mit immer größeren Nebenkosten für Bücher, Zeichenmaterial, Sportschuhe und -kleidung verbunden. Der Gesetzgeber hat dies bisher nicht ausreichend berücksichtigt - Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft und nicht an den Rand. Sie sind unsere Zukunft."
Die VdK-Landesverbandsvorsitzende erinnerte an die VdK-Aktion gegen Armut, in der in den vergangenen Jahren immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass arme Kinder nicht an den Rand der Gesellschaft gedrückt und zu Außenseitern abgestempelt werden dürfen. "Wachsende Armut unter Kindern in Deutschland ist ein Armutszeugnis für unser Land. Armut grenzt aus und verbaut Entwicklungs- und Bildungschancen", bekräftigte Ute Borchers-Siebrecht die VdK-Kritik.
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