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Behindert - Was bedeutet das?

"Behindert" sind nach § 2 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist, ist die Person von einer Behinderung bedroht.
Diese an Vorschläge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnte Begriffsbestimmung orientiert sich nicht an wirklichen oder vermeintlichen Defiziten; im Vordergrund steht das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen.
Laut Definition gelten demnach nicht nur körperliche Gebrechen als Behinderung. Auch seelische Erkrankungen - also zum Beispiel psychische Leiden wie etwa starke Depressionen, Psychosen oder Neurosen - können nach dieser Definition unter Umständen als Behinderung angesehen werden.
Als Abweichung vom "typischen Zustand" ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von - im jeweiligen Lebensalter - normalerweise vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Strukturen zu verstehen. Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer solchen Erkrankung oder Schädigung in seiner Teilhabe am Leben in einem oder in mehreren Bereichen eingeschränkt ist.
Das neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, von Schwerbehinderten und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Darin festgehalten sind unter anderem Regelungen zu Nachteilsausgleichen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können, zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und vieles mehr.
Sie können den Gesetzestext des SGB IX hier im Format PDF herunterladen:


