Bürgerversicherung plus Kopfpauschale

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Bürgerversicherung plus Kopfpauschale

[10/2003] Kann ein Kombimodell "Bürgerprämie" die Probleme im Gesundheitswesen lösen helfen?

Noch ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht verabschiedet, da wird bereits über eine Weiterentwicklung der Krankenversicherung diskutiert. Die Politik lässt die Menschen nicht zur Ruhe kommen, Angst und Verunsicherung bleiben. Deshalb böte es sich an, erst einmal die zunächst geplanten Schritte auf dem Weg zur Reform des Gesundheitswesens zu gehen statt die Diskussion über einen weiteren Reformvorschlag anzuheizen.

Zur Diskussion stehen die Modelle "Bürgerversicherung" und "Kopfpauschale", die bereits in der Rürup-Kommission erörtert wurden. Aber die Mitglieder der Kommission konnten sich mehrheitlich weder für das eine noch das andere Modell entscheiden. Das Ende ist offen.

Nun hat Bundesaußenminister Joseph Fischer eine Kombination beider Modelle vorgeschlagen. Er ist nicht der einzige, der sich für die Einführung einer so genannten Bürgerprämie ausspricht. Alle Bürger sollen dabei ein "Standardpaket" an Gesundheitsschutz kaufen und dafür eine pauschale Prämie bezahlen. Diese Bürgerprämie wäre aber keine Einheitsprämie, da jede Versicherung sie selbst berechnen könnte, je nachdem, was sie dafür anbietet. Es gäbe also einen tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Anbietern. Und die Versicherten könnten zwischen den Anbietern wählen, auch zwischen der heutigen gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung. Alle Versicherungen müssten in einen Risikoausgleich einzahlen.

Eines steht jetzt schon fest: Erfolgt eine Abkoppelung von der paritätischen Finanzierung und soll dann aus dem Bundeshaushalt ein sozialer Ausgleich gezahlt werden, entstünde eine Abhängigkeit, die erneut Probleme mit sich bringt. Deshalb sollte überlegt werden, ob man - wie im Nachbarland Frankreich geschehen - für den sozialen Ausgleich eine Familienkasse schafft, in die der Staat seinen Anteil abführen muss. Aber auch die Arbeitgeber kann man nicht völlig aus ihrer bisherigen Verantwortung entlassen. Deshalb sollte die Gelegenheit genutzt werden, um einen Teil der Ausgleichszahlungen über die Wertschöpfung der Unternehmen zu finanzieren. Damit könnten auch die gewandelten Produktions- und Dienstleistungsstrukturen der Wirtschaft berücksichtigt werden. Zugleich würde damit die Chancengleichheit von lohn- und kapitalintensiven Betrieben hergestellt. Da nicht mehr das gesamte Gesundheitssystem zu finanzieren wäre, würde sich das hierfür benötigte Finanzvolumen in Grenzen halten. Schließlich wäre nur der soziale Ausgleich in Höhe von rund 25 Milliarden Euro aus einer solchen Familienausgleichskasse zu finanzieren.

Allerdings steht fest: Man kann nicht beide Modelle nebeneinander diskutieren. Zunächst muss man sich entscheiden, ob man das Gesundheitsmodernisierungsgesetz weiter beraten und tatsächlich verabschieden will. Erst dann ist es an der Zeit, im Detail über neue Wege nachzudenken. (Walter Hirrlinger)

VdK-Pressemitteilung

 

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