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Stellungnahme zum Siebten Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland zum
a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und derer Gesetze (Bundestagsdrucksache 16/7460)
b) Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenabschlagsverhinderungsgesetz)
(Bundestagsdrucksache 16/7459)
c) Antrag der Fraktion FDP Arbeit statt Frühverrentung fördern (Bundestagsdrucksache 16/7003)
Bonn, den 16. Januar 2008
Als Hintergrundinformation können Sie den betreffenden Gesetzesentwurf hier herunterladen:
1. Gesamtbewertung von Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf geht in der Problemanalyse zu Recht davon aus, dass trotz der positiven konjunkturellen Entwicklung die berufliche Wiedereingliederung für viele ältere Arbeitnehmer nach wie vor schwierig ist.
Deshalb soll mit dem Gesetzentwurf
- die soziale Sicherung der älteren Arbeitnehmer und
- ihre Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden.
Der Gesetzentwurf sieht als Einzelmaßnahmen vor:
- eine gestufte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. Januar 2008,
- die Verbesserung der Wiedereingliederungschancen älterer Arbeitnehmer durch Einführung eines Eingliederungsgutscheines,
- eine zum 1. Januar 2008 rückwirkende Nachfolgeregelung zur sog. "58er Regelung". und
- die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beziehen, auf 400 Euro.
Der Sozialverband VdK unterstützt die oben genannte Zielsetzung des Gesetzgebers. Er wertet den Gesetzentwurf als Bestätigung für die Notwendigkeit und als Signal für die Einsicht, Regelungen der Agenda 2010 zu überprüfen und über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Einzelmaßnahmen hinaus, notwendige gesetzgeberische Korrekturen vorzunehmen.
Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer entspricht einer Forderung des Sozialverbands VdK und wird als Schritt zur besseren und angemessenen sozial-rechtlichen Absicherung von älteren Arbeitnehmern, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Chance haben, begrüßt. Begrüßt wird auch die Einführung eines Eingliederungsgutscheines zur Unterstützung insbesondere von eigenen Vermittlungsanstrengungen.
Unbedingt notwendig ist eine durch Rückwirkung nahtlose Nachfolgeregelung zur auslaufenden "58er Regelung". Um Rechtsunsicherheit und mögliche gravierende Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden, muss verwaltungsmäßig durch Weisung bzw. Vereinbarung sichergestellt werden, dass die SGB II-Träger nicht zwischenzeitlich vor Inkrafttreten der Neuregelung (einschließlich einer etwaigen Rechtsverordnung zur Regelung von Härtefällen) Zwangsverrentungen vornehmen dürfen.
Die Gewerkschaften und Sozialverbände haben hinsichtlich des Inhalts einer solchen Nachfolgeregelung in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 27.11.07 zu Recht gefordert, dass Arbeitslose nicht in eine Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden dürfen. Mit der vorgesehenen "Kompromisslösung", die Arbeitslose bis zum 63. Lebensjahr vor Zwangsverrentung schützt, wird dieser Forderung aber nur teilweise Rechnung getragen. Erhebliche praktische Bedeutung hat die vorgesehene Regelung insbesondere für schwerbehinderte Menschen.
Der Sozialverband VdK begrüßt die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Bezieher vorzeitiger Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten in voller Höhe entsprechend der Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung in Höhe von 400 Euro. Die bestehende Regelung ist für viele Rentner nicht nachvollziehbar. Wegen geringfügiger Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze ist es so aus Unkenntnis zu hohen Rückzahlungsforderungen der Renten-versicherungsträger gekommen.
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2. Zu den einzelnen Regelungen
Sie können die komplette Stellungnahme auch als PDF herunterladen:

