Sozialverband bw-Projekt1
Url dieser Seite: http://vdk.de/bw-projekt1/ID85238
Sie befinden sich hier:

Farben/Linie/Listen

Farbe

Test

Beispiel 1

Test

Farbcode = FF7F24
Dieser Text kann in verschiedenen Farben dargestellt werden.

Farbcode = FF4040

Dieser Text kann in verschiedenen Farben dargestellt werden.

Farbcode = 20B2AA

Dieser Text kann in verschiedenen Farben dargestellt werden.

Dieser Text ist blau

Die Linie als optische Trennung



________________________________________________________________

Listendarstellung

  • Alterssicherung: Der VdK fordert eine grundsätzliche Umkehr in der Rentenpolitik. Es bestehen keine Spielräume mehr für weitere Leistungskürzungen und Kürzungen der Rentenzahlbeträge. Es muss sichergestellt werden, dass die Rentner keine weiteren Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Die Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel, der Riester-, Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor, müssen abgeschafft werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

  • Krankenversicherung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Der VdK lehnt den Gesundheitsfonds weiterhin ab, weil er zu Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung führt. Eine klare Absage erteilt der VdK auch einer einkommensunabhängigen Kopfpauschale. Die Solidarprinzipien (Gesunde für Kranke, Junge für Alte sowie Einkommensstärkere für Einkommensschwächere) müssen weiterhin Richtschnur für alle Veränderungen sein. Die Arbeitgeber müssen wieder paritätisch an der Finanzierung beteiligt werden.
  • Pflegeversicherung: Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit pflegebedürftigen Menschen umgeht. Wir müssen weg von der "Satt-und-sauber-Pflege" hin zu einer Pflege, die den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen dynamisiert werden. Berufstätigen pflegenden Angehörigen muss während der Pflegezeit Lohnfortzahlung gewährt werden.
  • Menschen mit Behinderung: Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Dies muss jetzt auch Eingang in die deutsche Gesetzgebung finden, damit diese Ziele in die Praxis umgesetzt werden können. Dazu gehört auch die inklusive Bildung: Kinder mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihres Handicaps vom Besuch einer Grundschule oder weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Der VdK fordert auch mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Wenn 38.000 Betriebe in Deutschland keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen, darf die Politik nicht länger tatenlos zusehen. Der VdK fordert überdies Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, beim Bauen und Wohnen, im Verkehr, bei Alltagsgegenständen und bei Informationstechniken.
  • Armutsvermeidung und -bekämpfung: Die ungleiche Einkommensverteilung muss durch eine steuerliche Umverteilung reduziert werden. Der Spitzensteuersatz für Besserverdienende sollte von derzeit 42 auf 47 Prozent angehoben werden. Die bis 1991 bestehende Börsenumsatzsteuer und die 1997 abgeschaffte Vermögensteuer sollten wieder eingeführt werden. Außerdem müssen verstärkt Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und die Verschiebung von Vermögen in ausländische Steueroasen getroffen werden.

  • bslzJSDABSDHFÖSD
  • SAIJFHSDO
  1. Alterssicherung: Der VdK fordert eine grundsätzliche Umkehr in der Rentenpolitik. Es bestehen keine Spielräume mehr für weitere Leistungskürzungen und Kürzungen der Rentenzahlbeträge. Es muss sichergestellt werden, dass die Rentner keine weiteren Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Die Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel, der Riester-, Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor, müssen abgeschafft werden. Dies ist auch ein Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.
  2. Krankenversicherung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Der VdK lehnt den Gesundheitsfonds weiterhin ab, weil er zu Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung führt. Eine klare Absage erteilt der VdK auch einer einkommensunabhängigen Kopfpauschale. Die Solidarprinzipien (Gesunde für Kranke, Junge für Alte sowie Einkommensstärkere für Einkommensschwächere) müssen weiterhin Richtschnur für alle Veränderungen sein. Die Arbeitgeber müssen wieder paritätisch an der Finanzierung beteiligt werden.
  3. Pflegeversicherung: Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit pflegebedürftigen Menschen umgeht. Wir müssen weg von der "Satt-und-sauber-Pflege" hin zu einer Pflege, die den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen dynamisiert werden. Berufstätigen pflegenden Angehörigen muss während der Pflegezeit Lohnfortzahlung gewährt werden.
  • Menschen mit Behinderung: Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Dies muss jetzt auch Eingang in die deutsche Gesetzgebung finden, damit diese Ziele in die Praxis umgesetzt werden können. Dazu gehört auch die inklusive Bildung: Kinder mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihres Handicaps vom Besuch einer Grundschule oder weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Der VdK fordert auch mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Wenn 38.000 Betriebe in Deutschland keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen, darf die Politik nicht länger tatenlos zusehen. Der VdK fordert überdies Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, beim Bauen und Wohnen, im Verkehr, bei Alltagsgegenständen und bei Informationstechniken.
  1. Armutsvermeidung und -bekämpfung: Die ungleiche Einkommensverteilung muss durch eine steuerliche Umverteilung reduziert werden. Der Spitzensteuersatz für Besserverdienende sollte von derzeit 42 auf 47 Prozent angehoben werden. Die bis 1991 bestehende Börsenumsatzsteuer und die 1997 abgeschaffte Vermögensteuer sollten wieder eingeführt werden. Außerdem müssen verstärkt Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und die Verschiebung von Vermögen in ausländische Steueroasen getroffen werden.

Weniger Abfindung für Ältere trotz AGG zulässig

Wenn ältere Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplans eine niedrigere Abfindung erhalten, so muss dies nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom August 2006 verstoßen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung Az. 14 Sa 201/07. Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein älterer Arbeitnehmer an Stelle einer Abfindung in Höhe von 46 000 Euro lediglich 5600 Euro erhalten, da er nach der Kündigung sofort in den vorgezogenen Ruhestand gehen konnte. Eine Altersdiskriminierung und folglich einen Verstoß gegen das AGG sahen die Landessozialrichter nicht. Allerdings wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falls Revision zum Bundesarbeitsgericht ermöglicht.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/bw-projekt1/ID85238":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.