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Aufgaben des BV Frankfurt
Der Bezirksverband sorgt für eine einheitliche Zusammenarbeit der Kreisverbände und wird aus den Kreisverbänden im Geschäftsbereich eines Sozialgerichts gebildet. Er entscheidet über Grundsatzfragen innerhalb des Bezirksverbands. Er festigt die Organisation innerhalb seines Geschäftsbereichs, unterstützt und berät die Orts- und Kreisverbände und stellt eine satzungsgemäße Arbeit sicher. Die Vertreter des Bezirksverbandes stehen den jeweiligen Kreisvertretern mit Rat und Tat zur Seite. Sie stehen auch als Ansprechpartner für die Kreisverbände bei individuellen Fragen zur Verfügung. Es finden regelmäßige Treffen im Rahmen der Arbeitskreise mit den Verbandsstufen statt.
Insbesondere ist der Bezirksverband verantwortlich für:
- die Organisation von Weiterbildung im Bezirksverband
- die Repräsentanz im Bezirksverbandsbereich
- die politische Interessenvertretung im Bezirksverbandsbereich
- die Besetzung kreisverbandsüberschreitender Gremien.