Sozialverband VdK - Verein für Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e. V.
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Unser Angebot
umfasst unter anderem Folgendes:

  • Ehrenamtliche Betreuungsübernahme

Wir freuen uns über Menschen, die ehrenamtlich Betreuungen übernehmen.
Sie werden von uns kostenlos in einer zweitägigen Schulung auf Ihre Tätigkeit vorbereitet, und unsere Mitarbeiter stehen ihn natürlich auch nach der Schulung mit Rat und Tat zur Seite. Des Weiteren werden Sie bezüglich ihrer Tätigkeit kostenlos über das Land Hessen und unseren Verein haftpflichtversichert.
Wenn Sie sich für die Übernahme einer Ehrenamtlichen Betreuung interessieren klicken Sie auf unseren Link für Ehrenamtler.

  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch über die gesetzlichen Regelungen dieser drei Möglichkeiten ihrer Selbstbestimmung, die Ihnen ermöglicht schon frühzeitig Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, bevor es andere für Sie entscheiden, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Wenn Sie weitere Informationen oder Vordrucke zu diesem Themenkreis wünschen klicken sie auf unseren entsprechenden Link.

  • Angehörige von Menschen mit eingerichteter gesetzlicher Betreuung

Wenn Sie die Betreuung eines Verwandten übernommen haben, sich überfordert fühlen, nicht mehr weiter wissen, oder einfach nur Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen weiter.

Was darf ein Betreuer regeln?

Der Betreuer darf nur das regeln , worum der Betreute ihn bittet und womit der Betreute einverstanden ist, des Weiteren ist er auch nur für die Aufgabenkreise zuständig für welches das Betreuungsgericht ihn beauftragt hat.. Ausnahme ist " er darf auch gegen ihren Willen entscheiden, um zu verhindern, dass Sie sich selbst erheblich schaden.
Entscheidend für die Orientierung des Betreuers ist immer das Wohl und der Wille des Betreuten! Der Betreuer ist Ihre Unterstützung und er ist persönlich für Ihre Belange da. Auch mit einem Betreuer sind sie nicht entmündigt, vielmehr haben sie eine zweite Stimme, die für sie da spricht, wo sie es nicht können.

Die Tätigkeit des Betreuers wiederum wird stets vom Amtsgericht kontrolliert.

Eine Betreuung kann der Hilfesuchende selbst beim Betreuungsgericht ( Amtsgericht) beantragen.
Des Weiteren kann jede Person, die Kenntnis davon hat, dass jemand Hilfe bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt, dies dem Betreuungsgericht mitteilen.
In beiden Fällen wird das Gericht prüfen ob eine Betreuung angebracht ist.

Unser Ziel

Ziel unserer Arbeit ist es, unseren Klientinnen und Klienten trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und alle Möglichkeiten zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu nutzen.
Dabei arbeiten wir insbesondere mit der zuständigen Betreuungsstelle, dem zuständigen Betreuungsgericht, Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten zusammen und vertreten unsere Betreuten z.B. gegenüber Ämtern, Gläubigern, Banken, Versicherungen Vermietern und viele anderen.

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Wenn Sie spezielle Fragen zu den vorher genannten Themen haben, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Abdollah Arazm wenden. Dieser ist jeweils montags in der Zeit von 9:00 – 13:00 Uhr für Sie da.
Telefon: 069-440048
E-Mail: betreuungsverein.frankfurt@vdk.de

Alle unsere Beratungen uns Schulungen sind kostenlos

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