Sozialverband VdK - Verein für Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e. V.
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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie Fremdbestimmung durch Behörden. Sie legen
selbst fest, wer in einer Notlage für Sie entscheiden oder handeln soll. Diese Person Ihres Vertrauens ist dann vor ärztlichen Behandlungen zu fragen, darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln oder Ihre Pflege organisieren.
Die Vorsorgevollmacht kann für einige oder auch für alle Bereiche Ihres Lebens ausgestellt werden, wobei aber die einzelnen Bereiche detailliert benannt und beschrieben werden müssen.

Weiterführende Informationen finden SIe unter folgendem Link:

https://www.vdk.de/permalink/74635

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