Warum Neumitglieder mehr zahlen

Unabhängig durch Mitgliedsbeiträge: Der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg finanziert sich vor allem durch seine Mitglieder.

Auf dem Foto ist eine Hand zu sehen. In der Handfläche liegen Münzen.
Solidargemeinschaft: Mitglieder zahlen weniger Verfahrenskosten. © Unsplash / Jordan Rowland

Seit über 70 Jahren hilft der Sozialverband neuen und langjährigen Mitgliedern bei Rechtsmittelverfahren gegenüber Behörden oder vor Sozialgerichten. Das tun wir gerne und aus Überzeugung.

Seit einigen Jahren stellen wir fest, dass viele Neumitglieder unmittelbar nach der Beendigung ihres Widerspruchs- oder Klageverfahrens aus dem VdK austreten. Leider nicht nur dann, wenn ein Verfahren verloren gegangen ist. Immerhin 60 Prozent der von uns betreuten Verfahren bringen die Jurist*innen unserer Rechtsabteilung zu einem erfolgreichen Abschluss.

Als Interessenverband benötigen wir jedes Mitglied. Einerseits, um mit der Anzahl der Mitglieder Druck auf die Politik auszuüben. Andererseits, um ein möglichst hohes Mitgliedsbeitragsaufkommen zu haben. Denn der Verband finanziert die Interessenvertretung seiner Mitglieder ausschließlich aus seinen Beitragseinnahmen.

Kosten der Rechtsvertretung: Mitgliedsbeiträge helfen Mitgliedern in Not

Die für den Rechtsschutz erhobenen Verfahrenspauschalen decken nur einen Bruchteil der für Beratung und Vertretung durch die Mitarbeitenden der Rechtsberatung anfallenden Kosten ab. Deshalb ist der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg darauf angewiesen, dass Mitglieder auch nach Abschluss eines Rechtsmittelverfahrens weiter Mitglied im Sozialverband VdK bleiben. Nur durch stabile Mitgliedsbeiträge können wir unseren Sozialrechtsschutz so kostengünstig anbieten.

Mit der Mitgliedschaft unterstützen Sie: 

  • solidarisch den Fortbestand des VdK-Sozialrechtsschutzes
  • sozialpolitische Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene 
  • die vielen Projekte im sozialen Bereich, zum Beispiel für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen.

Deshalb belohnen wir mit der Richtlinie zu den Verfahrensvorschüssen die Mitgliedertreue.

Das Bild zeigt Münzen.

Bin ich hilfebedürftig?

Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, beziehungsweise über geringe finanzielle Mittel verfügen oder von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Hilfebedürftigkeit betroffen sind, zahlen Sie weniger Verfahrenskosten.

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