Kategorie Inklusion Behinderung

VdK fordert besseren Rechtsschutz für Menschen mit Behinderung

  • Sozialverband VdK drängt auf schnelle Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Verena Bentele: „Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderung wirksam vor Ausgrenzung schützen“

Zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Menschen mit Behinderung erfahren noch zu oft Diskriminierung. Das muss endlich ein Ende haben. Jeder Mensch hat das Recht, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderung wirksam vor Ausgrenzung schützen.

Eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe ist die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Dringend kommen muss die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zwar festgehalten ist, bislang aber vom zuständigen Bundesjustizministerium nicht in Angriff genommen wurde. Stattdessen schlägt es eine erneute Evaluierung vor und spielt damit auf Zeit. Der VdK erwartet, dass die Regierung rasch klare gesetzliche Regelungen vorlegt, um private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten – mindestens zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. Notfalls kann dies mit einer Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes geschehen.

Die Zeit drängt. Wiederholt hat der UN-Menschenrechtsausschuss Deutschland kritisiert, weil ein ausreichender Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung fehlt. Der Rechtsschutz muss verbessert werden. Dazu braucht es ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren, außerdem müssen Schutzlücken für Menschen mit Behinderung konsequent geschlossen werden. Die Verweigerung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Einzelfall muss als verbotene Benachteiligung in das AGG aufgenommen werden.

Akuter Handlungsbedarf besteht außerdem bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der inklusiven Bildung. Auch wenn die Bundesländer für Schulbildung zuständig sind, kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen: Das ganze Land ist in der Pflicht. Es ist Zeit, dass die Bundesregierung eine verbindliche Gesamtstrategie zur inklusiven Bildung vorlegt, mit verbindlichen Konzepten und Zeitplänen.“

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